Aktuelle Promillegrenzen im Straßenverkehr

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ab 0,3 Promille

Im Falle eines Verkehrsunfalls oder bei deutlichen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien fahren oder Missachtung von Ampelsignalen) muss der Führer eines Fahrzeuges mit einem Strafverfahren rechnen.

Bei Ersttätern wird in diesem Fällen meist eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen (entspricht einem Netto-Monatseinkommen) verhängt und die Fahrerlaubnis für ca. 9 bis 12 Monate entzogen. Die Höhe der Geldstrafe und die Dauer des Fahrerlaubnisentzugs richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

   
 

ab 0,5 Promille

Ohne Unfall, ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen!

Regelmäßig für Ersttäter eine Geldbuße von 250,00 EUR, 
4 Punkte im Verkehrszentralregister und ein Monat Fahrverbot.
Ist bereits eine Trunkenheitsfahrt im Verkehrszentralregister erfasst, so steigt die Geldbuße auf 500,00 EUR und die Dauer des  Fahrverbots auf 3 Monate. Bei mehreren Vortaten beträgt die Geldbusse 750,00 EUR bei ansonsten gleichen Konditionen.

   
 

ab 1,1 Promille

Ohne Unfall, ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen!

Regelmäßig steht ein Strafverfahren ins Haus. Bei Ersttätern werden häufig Geldstrafen (30 bis 40 Tagessätze) verhängt und die Fahrerlaubnis für 9 bis 12 Monate entzogen. Im Einzelfall kann die Strafe erheblich darunter aber auch wesentlich über diesen Richtwerten liegen.

   
 

ab 1,6 Promille

Ohne Unfall, ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen!

Zusätzlich zur Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis steht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf der Tagesordnung, die häufig als "Idiotentest" bezeichnet wird.

Die Kosten hierfür belaufen sich leicht auf mehrere hundert EUR.