Nichtbeachten von Ampelsignalen
Auszug aus der Bußgeldkatalog-Verordnung
Fassung ab dem 01.02.2009

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Tatvorwurf

EURO

Punkte

Fahrverbot


Ampel bei "Rot" überfahren, innerhalb eines Zeitraums von einer Sekunde nach dem Umschalten auf rotes Ampellicht.

ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung

90

lll

-


mit Gefährdung 

200

llll

1 Monat

mit Sachbeschädigung 240 llll 1 Monat

Ampel bei "Rot" überfahren, nachdem das Ampelsignal länger als eine Sekunde rot leuchtete.

ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung

200

llll

1 Monat


mit Gefährdung 

320

llll

1 Monat

mit Sachbeschädigung 360 llll 1 Monat

 Abbiegen bei "Rot" mit "grünen Pfeil" und dabei...

...vor dem Abbiegen nicht angehalten

70

lll

-


und anschließend...

...den Fahrzeugverkehr beim Abbiegen gefährdet.

60

lll

-


...Fußgänger oder Radfahrer behindert.

60

lll

-


...Fußgänger oder Radfahrer gefährdet

75

lll

-