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| Tätigkeitsschwerpunkte | Interessenschwerpunkte | ||
| Verkehrsrecht | Erbrecht | ||
| Sozialrecht | Versicherungsrecht | ||
| Arzthaftungsrecht | |||
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Nach
anwaltlichem Standesrecht
darf ein Rechtsanwalt maximal drei Tätigkeits- und zwei
Interessenschwerpunkte benennen. Die Benennung solcher Schwerpunkte schließt nicht aus, dass der jeweilige Anwalt auch in anderen Rechtsbereichen Mandate übernimmt. |