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Tätigkeitsschwerpunkte |
Interessenschwerpunkte |
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| Familienrecht | Strafrecht | ||
| Arbeitsrecht | gewerblicher Rechtsschutz | ||
| Vertragsrecht | |||
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Nach anwaltlichem Standesrecht darf ein Rechtsanwalt maximal drei Tätigkeits- und zwei Interessenschwerpunkte benennen. Die Benennung solcher Schwerpunkte schließt nicht aus, dass der jeweilige Anwalt auch in anderen Rechtsbereichen Mandate übernimmt. |