Bußgeldkatalog für Wassersportler
(Auszug aus der Verwaltungsanordnung zur Ahndung von Verstößen gegen die LSchiffVBbg - BKatSchiff-Haf vom 10.04.2003 - ABl. 537)

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Brandenburg an der Havel ist eine Stadt am Wasser.  Bei Verstößen gegen die Landesschifffahrtsverordnung des Landes Brandenburg drohen u.a. die nachfolgend aufgeführten Bußgelder.

  
 

Nichtbeachten der Vorsichtsmaßregeln

100,00 
- 500,00 EUR

 

Nichtbeachten der Anordnungen, die durch die Schifffahrtszeichen gegeben werden

150,00 
- 200,00 EUR

 

Übermüdet oder unter Einwirkung von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus anderen Gründen in der Fähigkeit, das Fahrzeug zu führen, beeinträchtigt ein Fahrzeug führen

100,00 
- 2.500,00 EUR

 

Fahren eines Fahrzeuges ohne erforderlichen Führerschein

100,00
 - 500,00 EUR

 

Fahren eines Kleinfahrzeuges oder Sportbootes ohne den Sportbootführerschein-Binnen

100,00
 - 500,00 EUR

 

Einen Innenbordmotor ohne Ölauffangeinrichtung betreiben

100,00
 - 400,00 EUR

 

Eine nicht regelmäßig durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüfte Flüssiggas- oder Druckluftanlage betreiben oder das aktuelle Überprüfungsprotokoll nicht an Bord mitführen

100,00
 - 150,00 EUR

 

Ohne oder mit nicht geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein oder keinen vorgeschriebenen Verbandskasten an Bord mitführen

100,00 EUR

 

Die geltenden Fahrregeln nicht einhalten

100,00
 - 300,00 EUR

 

Schifffahrtszeichen entfernen, verändern, beschädigen, unbrauchbar machen oder an ihnen festzumachen oder zu verholen

100,00  
- 300,00 EUR

 

Feste Gegenstände, Flüssigkeiten oder gasförmige Stoffe von Fahrzeugen in das Gewässer einbringen oder einleiten

150,00
 - 750,00 EUR

 

Die Meldung eines Unfalls unterlassen

100,00 EUR

 

Verlassen des Unfallortes, Feststellung der Art und Weise der Beteiligung und der Umstände an einem Unfall verhindern

150,00 EUR

 

Außerhalb genehmigter und gekennzeichneter Strecken und genehmigter Zeiträume oder bei unsichtigem Wetter Wasserski laufen

100,00 
- 350,00 EUR