Bußgeldkatalog
für Wassersportler
(Auszug aus der
Verwaltungsanordnung zur Ahndung von Verstößen gegen die LSchiffVBbg - BKatSchiff-Haf vom 10.04.2003 - ABl. 537)
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Brandenburg an der Havel ist eine Stadt am Wasser. Bei Verstößen gegen die Landesschifffahrtsverordnung des Landes Brandenburg drohen u.a. die nachfolgend aufgeführten Bußgelder. |
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Nichtbeachten der Vorsichtsmaßregeln |
100,00 |
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Nichtbeachten der Anordnungen, die durch die Schifffahrtszeichen gegeben werden |
150,00 |
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Übermüdet oder unter Einwirkung von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus anderen Gründen in der Fähigkeit, das Fahrzeug zu führen, beeinträchtigt ein Fahrzeug führen |
100,00 |
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Fahren eines Fahrzeuges ohne erforderlichen Führerschein |
100,00 |
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Fahren eines Kleinfahrzeuges oder Sportbootes ohne den Sportbootführerschein-Binnen |
100,00 |
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Einen Innenbordmotor ohne Ölauffangeinrichtung betreiben |
100,00 |
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Eine nicht regelmäßig durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüfte Flüssiggas- oder Druckluftanlage betreiben oder das aktuelle Überprüfungsprotokoll nicht an Bord mitführen |
100,00 |
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Ohne oder mit nicht geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein oder keinen vorgeschriebenen Verbandskasten an Bord mitführen |
100,00 EUR |
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Die geltenden Fahrregeln nicht einhalten |
100,00 |
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Schifffahrtszeichen entfernen, verändern, beschädigen, unbrauchbar machen oder an ihnen festzumachen oder zu verholen |
100,00 |
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Feste Gegenstände, Flüssigkeiten oder gasförmige Stoffe von Fahrzeugen in das Gewässer einbringen oder einleiten |
150,00 |
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Die Meldung eines Unfalls unterlassen |
100,00 EUR |
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Verlassen des Unfallortes, Feststellung der Art und Weise der Beteiligung und der Umstände an einem Unfall verhindern |
150,00 EUR |
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Außerhalb genehmigter und gekennzeichneter Strecken und genehmigter Zeiträume oder bei unsichtigem Wetter Wasserski laufen |
100,00 |
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